Videoüberwachung mit Kameras und leistungsfähiger Software für die Videoanalyse erhöht die Sicherheit und steigert die Effizienz in geschäftlich genutzten Gebäuden. Auch in privaten Heimen wird Schutz mit IP-Videomanagement immer beliebter. Doch bei jeder Videoüberwachung müssen Sie die Datenschutzverordnungen beachten. Wo und wann ist Videoüberwachung erlaubt? Wie finden Sie das richtige System für Ihre Anforderungen? 

Grundzüge der Datenschutz-Regelungen

Im Mai 2018 ist die neue Datenschutzverordnung der Europäischen Union (DSVG) in Kraft getreten. Sie regelt den Einsatz von Videoüberwachung, Videomanagement und Videoanalyse unter dem Punkt Bildverarbeitung. Demnach ist eine Bildaufnahme von Privatpersonen zulässig, wenn „im Einzelfall überwiegende berechtigte Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten bestehen und die Verhältnismäßigkeit gegeben ist“

Beispiele für berechtigtes Interesse:

 

  • Vermeidung von Einbruch oder Diebstahl
  • Schutz des Eigentums
  • Sicherheit für Gesundheit und Leben

Dazu zählen öffentlich zugängliche Orte, die dem Hausrecht des Verantwortlichen unterliegen. Auch der Schutz privater Liegenschaften und angrenzender öffentlicher Verkehrsflächen ist durch Videoüberwachung erlaubt. Die Kontrolle von Arbeitnehmern verletzt jedoch das Persönlichkeitsrecht. Automatisierte Videoanalytik für die Gewinnung personenbezogener Daten wird ebenfalls ausdrücklich verboten.

Mit Heatmaps und Frequenzmessung lassen sich Besucherströme jedoch gesetzeskonform erfassen. Anonymvis ermöglicht es, die Gesichter von Menschen zu verpixeln und so den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten.

Zudem müssen die Verantwortlichen für die Überwachungskameras geeignete Maßnahmen für die Datensicherheit nachweisen können. Unbefugte Personen dürfen auf keinen Fall Zutritt zu den Daten haben. Außerdem muss jeder Verarbeitungsvorgang protokolliert werden.

Falls keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht oder besondere Gründe vorliegen, müssen personenbezogene Daten vom Videomanagement innerhalb von 72 Stunden gelöscht werden. Werden Daten länger aufbewahrt, müssen besondere Gründe vorliegen. Darüber hinaus muss der Verantwortliche für Bildaufzeichnungen deutlich gekennzeichnet sein.

IP-Videomanagement: Vernetzte Sicherheit

Häufig entscheiden sich heute auch Eigentümer von privaten Wohnhäusern für IP-basierte Videoüberwachung. Die beiden Buchstaben IP stehen für Internet Protocol. Sie bedeuten, dass dieses System für Videomanagement das Internet für die Datenübertragung nutzt.

Die vorhandene Bandbreite des Netzwerks ist ein wichtiger Faktor für die Leistungsfähigkeit von IP-Videomanagement. Große Videodateien können ein bestehendes System stark verlangsamen. Zudem kann geringe Übertragungsgeschwindigkeit den Schutz beeinträchtigen. Falls keine Glasfaserverbindung besteht, ist es ratsam für die Videoüberwachung eine separate Breitbandverbindung einzurichten.

Herzstück jeder Videoüberwachung ist die IP-Kamera. Sie hat häufig eine eigene IP-Adresse oder ist mit einem integrierten Webserver versehen. Auf jeden Fall können die Daten der Kamera über das Internet abgerufen werden. Zudem ist es möglich, an eine IP-Kamera Sensoren für Bewegungsmeldung (Motion Detection), Nachtsicht-LED und Alarmgeber anzuschließen. Hochwertige Kameras sind bereits mit diesen Extras ausgestattet.

Eine IP-Kamera komprimiert digitale Signale der Bilderfassung und schickt diese über das Netzwerk an das Speichergerät. Die Aufzeichnungssysteme können sich stark unterscheiden. Als Speicher können ein Computer, die Cloud oder ein Rekorder genutzt werden oder eine Kombination von Speicheroptionen. Die Cloud-Speicherung empfiehlt sich, wenn Sie auf die Daten ortsunabhängig zugreifen wollen.

Netzwerk-Rekorder sind in der Regel mit Festplatten ausgestattet, die Datenübertragung auf eine SD-Karte oder einen USB-Stick ermöglichen. Manchmal sind diese Rekorder auch Bestandteil von komplexen Netzwerk-Überwachungssystemen mit mehreren IP-Kameras und Monitoren.